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Solaranlagen für Brauchwassererwärmung
Großansicht in neuem Fenster: Solarkollektoranlage

Förderung von Sonnenkollektoren und Solaranlagen

1. Verwendungszweck 

Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von Sonnenkollektoranlagen mit mindestens 3 qm installierter Kollektorfläche 


2. Antragsberechtigte 

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer des Anwesens sind, auf dem die Anlage errichtet wird. Nicht antragsberechtigt sind Hersteller der förderungsfähigen Anlagen


3. Fördervoraussetzungen 

  • Das Vorhaben muß im Gemeindegebiet von Karlshuld durchgeführt werden.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb müssen bei Antragsstellung vorliegen.
  • Fachgerechte Installation 

4. Förderungszeitraum und Fertigstellung für die Anlage 

  • Der Antragszeitraum erstreckt sich vom 01.04.1998 bis 31.12.2010.
  • Die betriebsbereite Fertigstellung der Anlage muß bis zum 31.12.2011 gewährleistet sein. 

5. Art und Höhe der Förderung 

  • Einmaliger Zuschuß in Höhe von 500,-- EUR pro Anwesen;

  • Die Förderung umfaßt Leistungen zur Vorplanung, Planung und zur Beratung mit Fachleuten und - Fachbüros

  • Für das Haushaltsjahr 2010 werden von der Gemeinde Karlshuld 30 Anlagen gefördert 


6. Antragsverfahren 

Vollständige Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde Karlshuld, Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld einzureichen (Antragsformulare sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich). 


7. Auszahlung des einmaligen Zuschusses 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Gemeinde Karlshuld nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Sachbericht muß insbesondere eine Bestätigung der Abnahme und Inbetriebnahme der gesamten, vollständig fertiggestellten Anlage enthalten. Darüberhinaus ist ein Nachweis über die Größe der installierten Kollektorfläche erforderlich.


Ein Nachweis der vom durchführenden bzw. liefernden Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten ist aus "zahlenmäßiger Nachweis" ausreichend. 


8. Antragsformular 

Wir haben das Antragsformular im PDF-Format für Sie unter "Downloads" am Ende dieser Seite bereitgestellt.


9. Weitere Informationen

Informationen über weitere Fördermöglichkeiten und Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links".


Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen informiert unter der Telefonnummer
08431/57-360 (Frau Martina Kober) über Fördermöglichkeiten bei

  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- und Wärmepumpenanlagen
  • Regenrückgewinnungs- und Versickerungsanlagen


Downloads
weiterführendes PDF: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer EnergienAntrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien   [ http://www.karlshuld.de/export_download.php?id=122 ]


Weiterführende Links
externer Link im neuen Fenster: Neue Förderrichtlinien zum 01.01.2008Neue Förderrichtlinien zum 01.01.2008   [ http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html ]
externer Link im neuen Fenster: Landratsamt Neuburg-SchrobenhausenLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen   [ http://www.neuburg-schrobenhausen.de ]
externer Link im neuen Fenster: Regierung von OberbayernRegierung von Oberbayern   [ http://www.regierung.oberbayern.bayern.de ]
externer Link im neuen Fenster: Kreditanstalt für WiederaufbauKreditanstalt für Wiederaufbau   [ http://www.kfw.de ]
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