Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.

Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

 

Dazu zählen:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • strafgerichtliche Verurteilungen

 

Antrag

Die Auskunft kann über die Privatperson oder über die juristische Person beantragt werden.

 

Gebühren

Die Kosten belaufen sich auf 13,00 €.

 

Bearbeitungszeit

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach ca. 2 Wochen eingegangen.