Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.
Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Dazu zählen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- strafgerichtliche Verurteilungen
Antrag
Die Auskunft kann über die Privatperson oder über die juristische Person beantragt werden.
Gebühren
Die Kosten belaufen sich auf 13,00 €.
Bearbeitungszeit
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach ca. 2 Wochen eingegangen.