Breitbandversorgung in der Gemeinde Karlshuld - Bedarfserhebung für Förderprogramm

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Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Die Gemeinde Karlshuld hat in einem ersten Schritt zwei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in der beiliegenden Karte als Erschließungs-/Kumulationsgebiete definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im jeweiligen Erschließungs-/Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden. Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Karlshuld mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb des jeweiligen Erschließungs-/Kumulationsgebietes liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.

 

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Karlshuld den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Erschließungs-/Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung. Die Gemeinde Karlshuld sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungs-/Kumulationsgebiete und auch für das umliegende Gemeindegebiet, das davon profitieren könnte.

 

Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 06.12.2013 an die Gemeindeverwaltung zurück.

 

Der Fragebogen wird den Firmen im geplanten Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann auch hier heruntergeladen werden.