Anhörung für den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Donaumoos-Ach/Sandrach

Bekanntmachung Landratsamt 4-3

Nachdem das Überschwemmungsgebiet der Donaumoos-Ach/Sandrach mit Bekanntmachung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen vom 16.02.2022 vorläufig gesichert wurde, soll nunmehr das Überschwemmungsgebiet endgültig festgesetzt werden.

 

Gemäß Art.69 BayWG i.V.m. Art.73 Abs. 5 BayVwVfG wird das beantragte Vorhaben hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Planunterlagen am Ende dieser Seite unter "Downloads" in der Zeit vom 03.02.2026 bis 02.03.2026 abrufbar (Art.27a Abs. 1 Satzt u.2, Abs.2 BayVwVfG)

 

Der Plan für das Vorhaben liegt zusätzlich in der Zeit vom 03.02.2026 bis 02.03.2026 in der Gemeinde Karlshuld, Hauptstr. 68,86668 Karlshuld, EG Raum 406 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.