Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 BWG alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am Wahltag vor 18 Jahren (23.02.2007) geboren wurden; seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In den vergangenen Tagen haben wir die Wahlbenachrichtigung per Post versendet. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an unseren Bürgerservice im Rathaus, Tel. 08454 9493-0 oder an unser Wahlamt, E-Mail: wahlamt@karlshuld.de.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen stehen die zugelassenen Wahlvorschläge voraussichtlich erst am 31.01.2025 fest. Danach müssen die Stimmzettel erst noch gedruckt, verpackt und ausgeliefert werden. Nach dem derzeitigen Informationsstand stehen uns die Stimmzettel Mitte der KW 6 zur Verfügung.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit voraussichtlich ab dem 06.02.2025 möglich.
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie bei uns persönlich, schriftlich oder über unsere Homepage beantragen.
Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 beantragen.
Unser TIPP:
Nutzen sie mit Ihrem Handy oder Tablet den QR Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt.
Unsere Empfehlung:
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl empfehlen wir Ihnen, Ihre Stimme vor Ort im Wahllokal abzugeben. Sollten Sie sich doch für die Briefwahl entscheiden und Ihre Unterlagen persönlich bei uns im Rathaus beantragen, können Sie die Wahlunterlagen gerne bei uns im Rathaus ausfüllen und zurückgeben.