Gesetzesänderung für Passbilder ab Mai 2025

Informationen aus dem Passamt

 

 

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für Passbilder in Kraft, um die Sicherheit und die Identifikation zu verbessern.

 

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

  • Passfotos vom Fotografen:Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos nur noch von registrierten Fotografen und Drogeriemärkten gemacht werden. Fotos, die Sie selbst Zuhause anfertigen, aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder mit Foto-Apps erstellt sind, werden dann nicht mehr akzeptiert.

 

  • Sichere Übermittlung an Behörden:Ihr Passfoto wird vom Fotografen verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen. Hierbei erhalten Sie einen QR-Code vom Fotografen. Diesen müssen Sie in der Behörde vorzeigen und Ihr Bild wird direkt und sicher an uns übertragen und kann sofort genutzt werden.

 

  • Mehr Schutz für Dokumente:Diese Änderungen sollen dazu beitragen, Identitätsdiebstahl zu verhindern und die Sicherheit offizieller Dokumente zu erhöhen.

 

Warum gibt es diese Änderungen?

Die Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025 soll sicherstellen, dass biometrische Passbilder eine hohe Qualität haben und Manipulationen vermieden werden. Durch die sichere Übertragung entfallen Zwischenschritte, bei denen Fotos manipuliert oder unrechtmäßig verwendet werden könnten.

 

Übergangsfrist:
Ausgedruckte Passbilder werden nur noch bis 31.07. akzeptiert.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, E-Mail: ewo@karlshuld.de, Tel. 08454 94930