Pflege und Altersrente

Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

 

Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig  häuslich pflegen.

Dieser Personenkreis kann mit der Wahl einer Teilrente von 99,99 Prozent erreichen, dass die Pflegekasse, auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf nur 0,01 Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 01.07 des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 15 oder nach Terminvereinbarung die Sozialverwaltung in Ihrem Rathaus.