I.
Der Schulverband Karlshuld hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Zeit vom 08.07.2026 bis 22.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Karlshuld Zi.-Nr. A01 zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem gemäß § 4 der Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften während des gesamten Jahres im Rathaus der Gemeinde Karlshuld Zi.-Nr. A01 innerhalb der Allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf (Art. 9 BaySchFG; Art. 24 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 40 Abs. 1 KommZG; Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften).
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Nr. 31 vom 08.07.2026 amtlich bekannt gemacht (Art. 9 BaySchFG, Art. 24 Abs. 1 KommZG).
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.



