Nach dem Nachweis der Geflügelpest bei mehreren Wasservögeln entlang der Donau und Kiesweihern im Donaumoos ergreift der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weitere Vorsorgemaßnahmen. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort für Geflügelhaltungen bis 1.000 Tiere gilt.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Geflügelpest weiterhin über Wildvögel verbreitet wird. Bürgerinnen und Bürger sollen tote oder kranke Vögel nicht berühren.
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