Alte Papierführerscheindokumente, die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ haben bereits ihre Gültigkeit verloren und müssen daher schon durch den aktuell gültigen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein.
Der Pflichtumtausch betrifft in der zweiten Phase aber auch alte Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wer noch ein solches altes Führerscheindokument besitzt, sollte daher prüfen, wie lange sein Führerschein noch gültig ist.
Ausstellungsdatum: | Umtauschfrist bis: |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Alle Informationen zum Umtausch finden Sie online unter www.neuburg-schrobenhausen.de
Bei Rückfragen bzgl. des Umtausches von Führerscheinen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesregierung (www.bundesregierung.de)