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Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

Beschreibung

Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 03.07.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Michael Lederer  E02 
Roman Mück 08454 9493-27 E04 
Bettina Neusiedl 08454 9493-20 E03 
Beatrix Müller 08454 9493-26 A04 
Robert Müller 08454 9493-28 A05 
Thomas Schulz 08454 9493-22 A05 
Natalie Schwinger 08454 9493-25 A01 
Michaela Meir 08454 9493-26 A04 
Nadine Geier 08454 9493-19 A01 
Max Seitle 08454 9493-24 A01 
Jessica Bell 08454 9493-18 A04 
Anja Eisenhofer 08454 9493-21 A07 
Valentina Hering 08454 9493-33 A04 
Stefanie Grießer 08454 9493-17 E01 
Stefanie Stelzer 08454 9493-29 A01 
Marco Klamper 08454 9493-41 A07 


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