![]() |
![]() |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Karlshuld | Online: https://www.karlshuld.de/
Sie sind hier: Gemeinde > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Nadine Geier | 08454 9493-19 | A01 | |
Roman Mück | 08454 9493-27 | E04 | |
Bettina Neusiedl | 08454 9493-20 | E03 |