Neues Förderprogramm für Balkonkraftwerke / Mini-PV-Anlagen

Auflage eines neuen Förderprogrammes der Gemeinde Karlshuld für Balkonkraftwerke / "Mini-PV-Anlagen"

Richtlinie zum Förderprogramm Mini-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke der Gemeinde Karlshuld

 

Die Gemeinde Karlshuld fördert die Anschaffung von Mini-PV-Anlagen / Balkonkraftwerken gemäß dieser Richtlinie.

Das Förderprogramm startet ab dem 01.11.2023. Das Antragsformular finden Sie am Ende des Artikels unter der Rubrik "Downloads".

 

  • Was wird gefördert?

Gefördert werden Balkonkraftwerke, die als eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 Watt pro Stromkreis ausgewiesen sind. Die Anlage kann mittels eines Wechselrichters über eine spezielle Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden und der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden.

 

  • Förderbedingungen / Förderhöhe
  1. Die Antragstellung muss vor Kauf der Mini-PV-Anlage / des Balkonkraftwerkes erfolgen
  2. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde
  • pro Anlage einmalig 100,00 €, sofern die Anlage eine Leistung von 600 Watt oder mehr (sofern gesetzlich zugelassen) vorweisen kann
  • pro Anlage einmalig 50,00 €, sofern die Anlage eine Leistung von weniger als 600 Watt vorweisen kann
  • für das Haushaltsjahr 2023 werden insgesamt 3.000 € und ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich 5.000 € Fördermittel bereitgestellt. Sollten die Fördermittel ausgeschöpft sein, ist eine Förderung im laufenden Jahr nicht mehr möglich.
  • Ablauf des Förderverfahrens

Folgende Dinge sind vom ANTRAGSTELLER/ -IN / oder von der GEMEINDEVERWALTUNG zu erledigen:

 

  • Antragstellung ab 01.11.2023 / Einreichung notwendiger Unterlagen:
  • ausgefülltes Antragsformular der Gemeindeverwaltung
  • Nachweis, dass entweder der Hauptwohnsitz in Karlshuld ist (Kopie Personalausweis) oder
  • ein Gewerbebetrieb in Karlshuld geführt wird (Sitz oder Niederlassung in Karlshuld) oder
  • bei freiberuflichen Tätigen, ebenfalls Nachweis über Betriebsstätte in Karlshuld oder
  • bei Gemeinnützigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit oder
  • bei Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Nachweis über Beschluss der WEG zur Durchführung der Maßnahme

 

  • Antragsprüfung:
  • anschließend wird der Antrag geprüft und das Ergebnis an den Antragsteller mitgeteilt

 

 

  • Beschaffung der Mini-PV-Anlage:
  • Kauf der Anlage innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Förderzusage.
  • Der Anbieter ist unabhängig von der Förderung.
  • Einreichung folgender Belge bei der Gemeindeverwaltung:
  1. Rechnung und Zahlungsnachweis
  2. Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
  3. Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

 

  • Bewilligungsbescheid und Auszahlung:

Sobald alle erforderlichen Belege eingereicht wurden, erlässt die Gemeinde innerhalb von vier Wochen einen Bewilligungsbescheid und weist die Auszahlung der Förderung an.

 

Die Förderrichtlinien stehen am Artikelende ebenfalls als Download bereit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte per Mail: gemeindeverwaltung@karlshuld.de oder telefonisch an Frau Geier: 08454 9493-19.