Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2026 eine Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld beschlossen.
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2027 in Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Karlshuld, Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld, EG, Zimmer 04 (Geschäftsleitung), öffentlich aus und kann dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.



