Abmeldung bei der Meldebehörde

Sie müssen sich bei der Meldebehörde nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden.

Diese Abmeldung muss innerhalb einer Woche im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Karlshuld vorgenommen werden.

 

Als Identitätsnachweis bringen Sie zur Abmeldung bitte Ihren Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige mit.

 

Falls Sie es wegen persönlichen Gründen nicht schaffen sollten, beim Einwohnermeldeamt zu erscheinen, können Sie ein Abmeldeformular ausfüllen und unterschrieben der Gemeinde zuleiten.

 

Hinweis: Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

 

Für die Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung.

 

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.