Dieses Auswahlverfahren ist aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durchzuführen. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung bzw. des Auswahlverfahrens steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen die Karten der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie ein Muster für den angestrebten Kooperationsvertrag mit einem Netzbetreiber. Karlshuld, 16. Juni 2014