Ergebnis der Vorabregulierung

Die Gemeinde Karlshuld hat eine Analyse gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.

Weiterhin wurde eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

 

Das Ergebnis der Analyse und die Stellungnahme der Bundesnetzagentur stehen in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten zum Download zur Verfügung: