Weiterhin wurde eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.
Das Ergebnis der Analyse und die Stellungnahme der Bundesnetzagentur stehen in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten zum Download zur Verfügung: