Solaranlagen für Brauchwassererwärmung

 

Förderung von Sonnenkollektoren und Solaranlagen

 

Die Förderung für Solaranlagen endet zum 31.10.2023

 

1. Verwendungszweck

Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von Sonnenkollektoranlagen mit mindestens 3 qm installierter Kollektorfläche

 

2. Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer des Anwesens sind, auf dem die Anlage errichtet wird. Nicht antragsberechtigt sind Hersteller der förderungsfähigen Anlagen

 

3. Fördervoraussetzungen

  • Das Vorhaben muß im Gemeindegebiet von Karlshuld durchgeführt werden.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb müssen bei Antragsstellung vorliegen.
  • Fachgerechte Installation

 

4. Art und Höhe der Förderung

  • Einmaliger Zuschuß in Höhe von 500,-- EUR pro Anwesen;

  • Die Förderung umfaßt Leistungen zur Vorplanung, Planung und zur Beratung mit Fachleuten und - Fachbüros

 

5. Antragsverfahren

Vollständige Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde Karlshuld, Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld einzureichen (Antragsformulare sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich).

 

6. Auszahlung des einmaligen Zuschusses

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Gemeinde Karlshuld nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Sachbericht muß insbesondere eine Bestätigung der Abnahme und Inbetriebnahme der gesamten, vollständig fertiggestellten Anlage enthalten. Darüberhinaus ist ein Nachweis über die Größe der installierten Kollektorfläche erforderlich.

 

Ein Nachweis der vom durchführenden bzw. liefernden Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten ist aus "zahlenmäßiger Nachweis" ausreichend.

 

7. Antragsformular

Wir haben das Antragsformular im PDF-Format für Sie unter "Downloads" am Ende dieser Seite bereitgestellt.

 

8. Weitere Informationen

Informationen über weitere Fördermöglichkeiten und Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links".