Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger überlegen, wie sie für den Fall von Unfall, Krankheit und Alter Vorsorge treffen können.
Zwei Instrumente sind hier von herausragender Bedeutung:

Die Vorsorgevollmacht

 

Jede Person sollte sich die Frage stellen, wer für sie / ihn Entscheidungen trifft, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wenn es jemanden im Umfeld gibt, der das uneingeschränkte Vertrauen besitzt, kann dieser Vertrauensperson eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilt werden. Wenn dann die Situation eintritt, dass man schwer erkrankt und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, wird auf die Vollmacht zurückgegriffen.

 

 

Die Patientenverfügung

 

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass er selbst nicht mehr entscheiden kann, wie eine medizinische Versorgung ablaufen soll. Wenn jemand klare Vorstellungen hat, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, kann eine sog. Patientenverfügung schriftlich verfasst werden. Darin wird individuell festgelegt, welche Maßnahmen in einer bestimmten Krankheitssituation erlaubt bzw. abgelehnt werden.

 

Das Sachgebiet Senioren und Betreuung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat eine persönliche Infomappe zusammengestellt, die es Angehörigen oder Vertrauens-personen ermöglicht, im Fall des Falles rasch und übersichtlich alle wichtigen Daten, Verträge oder Vollmachten einzusehen.

 

Diese Info-Mappe liegt in der Sozialverwaltung des Rathauses Karlshuld zur Abholung bereit. Beratungstermine rund um das Thema Vorsorgevollmacht, 

Patientenverfügung und rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz können mit der Betreuungsstelle des Landratsamtes unter der Telefonnummer 08431 57535 vereinbart werden.