Widmung der Verlängerung der Kindergartenstraße

Widmung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2020 wird die nachfolgende Straßenfläche gemäß Art. 6 BayStrWG zu öffentlichen Verkehrsflächen gewidmet:

 

Die Wegefläche Fl.Nr. 69/5, Gemarkung Karlshuld, wird gemäß Art. 6 und Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.