Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse erhebliche Schäden erlitten haben.
FRIST VERLÄNGERT: Die Anträge müssen spätestens zum 30. September 2024 ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt eingereicht werden.
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