Voraussetzungen
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bei Minderjährigen (vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist der Antrag von den gesetzlichen Vertretern zu stellen
Unterlagen
- alter Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Form eines QR-Codes (nicht älter als 1/2 Jahr) erhältlich bei zertifizierten Fotografen und Drogeriemärkten
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
- bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
Gebühren und Gültigkeit
- Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
Gültigkeit: 6 Jahre - Personen über 24 Jahren: 46,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre - vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Gültigkeit: 3 Monate
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Alle Gebühren sind im Voraus zu begleichen.
Bearbeitungszeit
- ca. 3-4 Wochen
dringende Fälle
Sollten Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, der sofort vom Passamt ausgestellt wird
Abholung
- Der Personalausweis ist vom Antragsteller selbst abzuholen.
- In Ausnahmefällen kann die Aushändigung gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers an eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Der alte Personalausweis ist bei der Abholung des neuen Ausweises abzugeben.
Verlust oder Diebstahl
- Wer in Karlshuld seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust/Diebstahl im Passamt melden. Dies können Sie schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen.
- Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird angeraten.



