Servicetermin des Landratsamtes im Rathaus Karlshuld für Ihren Führerschein-Umtausch

 

Aktuell müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind. Der Umtausch für diese Jahrgänge muss bis spätestens 19.01.2027 erfolgen. Alle vorher ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine haben bereits ihre Gültigkeit verloren und sollten inzwischen schon umgetauscht sein.

 

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.01.2033 tauschen.

 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bietet den Bürgerinnen und Bürgern von Karlshuld einen Umtausch-Termin am Dienstag, 14.07.2026 in der Zeit von 13:15 bis 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Karlshuld an.

 

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel.Nr. 08454/9493-0 möglich. 

 

Für den Umtausch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

 

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • den bisherigen Führerschein,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).

 

Das Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite unter "Downloads". Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen.