Übertragung der Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Weichering durch die Gemeinde Weichering auf die Gemeinde Karlshuld gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG)
Die Gemeinde Karlshuld hat am 26.11.2025 eine Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts Weichering auf das Standesamt der Gemeinde Karlshuld gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) zwischen der Gemeinde Karlshuld als aufnehmendes Standesamt und der Gemeinde Weichering als abgebendes Standesamt geschlossen.
Die Zweckvereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat der „großen Übertragung” mit Schreiben vom 16.10.2025, Az.: SG 41-1101 zugestimmt.
Die Vereinbarung liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeinde Karlshuld, Zimmer E04, Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld zur Einsichtnahme auf.



