Fischereischein auf Lebenszeit
Gebühr 35,00 €
Abgabe siehe unten
- beschränkt auf 5 Jahre
Gebühr 35,00 €
Abgabe 40,00 €
Bei Jugendlichen und Azubis die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Abgabe 20,00 €
bei Verlängerung auf weitere 5 Jahre oder auf Lebenszeit
Gebühr 5,00 €
Abgabe wie oben
bei Vollendung des 68. Lebensjahres fällt keine Abgabe mehr an!
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten)
Gebühr Fischereiabgabe
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
14 - 22 Jahre | 300 Euro |
23 - 27 Jahre | 288 Euro |
28 - 32 Jahre | 256 Euro |
33 - 37 Jahre | 224 Euro |
38 - 42 Jahre | 192 Euro |
43 - 47 Jahre | 160 Euro |
48 - 52 Jahre | 128 Euro |
53 - 57 Jahre | 96 Euro |
58 - 62 Jahre | 64 Euro |
63 - 67 Jahre | 32 Euro |
Der Fischereischein auf Lebenszeit ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich!
Jahresfischereischein
Gebühr 7,50 €
(gültig nur für 3 Monate) Abgabe 15,00 €
Jugendfischereischein
Gebühr 5,00 €
Abgabe
(10-14 Jahre) 10,00 €
(15 Jahre) 7,50 €
(16 Jahre) 5,00 €
(17 Jahre) 2,50 €
Der Jugendfischereischein ist erst ab dem 10. Lebensjahr möglich!