Fischereischeine

Fischereischein auf Lebenszeit

Gebühr           35,00 €

Abgabe           siehe unten

 

  • beschränkt auf 5 Jahre

          Gebühr            35,00 €

          Abgabe            40,00 €

 

Bei Jugendlichen und Azubis die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Abgabe           20,00 €

 

bei Verlängerung auf weitere 5 Jahre oder auf Lebenszeit            

Gebühr           5,00 €

Abgabe           wie oben

 

bei Vollendung des 68. Lebensjahres fällt keine Abgabe mehr an!

 

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
    Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten)

 

Gebühr Fischereiabgabe

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.

 

14 - 22 Jahre 300 Euro
23 - 27 Jahre 288 Euro
28 - 32 Jahre 256 Euro
33 - 37 Jahre 224 Euro
38 - 42 Jahre 192 Euro
43 - 47 Jahre 160 Euro
48 - 52 Jahre 128 Euro
53 - 57 Jahre 96 Euro
58 - 62 Jahre 64 Euro
63 - 67 Jahre 32 Euro

 

Der Fischereischein auf Lebenszeit ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich!

 

Jahresfischereischein

Gebühr 7,50 €

(gültig nur für 3 Monate)                                                                   Abgabe           15,00 €

 

Jugendfischereischein

Gebühr 5,00 €

 

Abgabe

(10-14 Jahre)  10,00 €

(15 Jahre)       7,50 €

(16 Jahre)       5,00 €

(17 Jahre)       2,50 €

 

Der Jugendfischereischein ist erst ab dem 10. Lebensjahr möglich!